Ein klarer Schritt, auch für Ihre Immobilie
Im Fall einer Scheidung stehen viele Fragen und Probleme im Raum. Hier darf auch die gemeinsame Immobilie nicht vergessen werden. Es gibt viele Fragen zu klären, was ist mit der Finanzierung oder aber wer bleibt in der Immobilie wohnen? Hier finden Sie einige Tipps.
Scheidungsimmobilie: Verkaufen oder vermieten?
Im Falle einer Scheidung kommen viele Fragen auf. Güter können in der Regel leicht aufgeteilt werden; einer bekommt die Küche, der andere das Wohnzimmer – ist jedoch eine gemeinsame Immobilie im Spiel, wird die Sache komplizierter. Ob ein Verkauf sinnvoll ist, oder ob die Immobilie gemeinsam vermietet werden soll, hängt von vielen individuellen Faktoren ab – und beide Modelle haben ihre Vor- und Nachteile. In jedem Fall sollte nichts überstürzt werden: Nach ein paar Monaten geht man meist besonnener mit solch wichtigen Entscheidungen um und findet Lösungen, die im ersten Stress undenkbar waren.
Scheidungsimmobilie verkaufen: Ein klarer Schnitt
Häufig ist die gemeinsame Immobilie für einen allein zu groß oder zu teuer. Entscheiden sich die Eheleute dazu, die Immobilie zu verkaufen, machen sie einen klaren Schnitt. Bis alles unter Dach und Fach ist, müssen sie zwar noch gemeinsame Entscheidungen treffen, doch im Anschluss können sie mit der Sache abschließen. Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass sofort eine größere Geldsumme fließt. Diese können beide dazu nutzen, sich eine neue, eigene Immobilie zu leisten.
Wird die Immobilie verkauft, müssen bestehende Kredite abgelöst und eine Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank gezahlt werden. Die Höhe hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Je nach Marktsituation kann es auch ratsam sein, mit dem Verkauf noch einige Jahre zu warten, um den bestmöglichen Gewinn zu erzielen.
Scheidungsimmobilie vermieten: Altersvorsorge mit Pflichten
Die Vermietung einer Scheidungsimmobilie verspricht häufig gute Renditen. Beide Ehepartner erhalten eine monatliche Summe, die unter anderem der Altersvorsorge dienen kann. Eine Vermietung kann auch sinnvoll sein, wenn die Immobilie später an gemeinsame Kinder vererbt werden soll. Als Vermieter kommt jedoch auch ein Verwaltungsaufwand auf die Eigentümer zu und sie müssen dazu bereit sein, gemeinsame Interessen zu verfolgen und Entscheidungen zu treffen.
Immobilienexperten helfen dabei, diese wichtige Entscheidung zu treffen. Sie kennen die Marktlage und das Potenzial der Immobilie und beachten dabei alle individuellen Aspekte.
Wie geht es mit der Finanzierung weiter?
Da Immobilienkredite häufig eine Laufzeit von 25 bis 30 Jahren haben, sind diese im Falle einer Scheidung meist noch nicht abbezahlt. In diesem Fall stellt sich die Frage, wie es mit der Finanzierung weitergeht. Je nachdem, ob die Immobilie verkauft oder vermietet wird, bieten sich unterschiedliche Optionen – und es gibt noch weitere Herausforderungen zu bewältigen.
Haftung und vorzeitige Kreditablösung
Wurde die Immobilie gemeinsam angeschafft, stehen in der Regel beide Ehegatten im Darlehensvertrag. In diesem Fall haften auch beide jeweils für die gesamte Darlehenssumme – nicht nur für die Hälfte, wie oft angenommen wird. Wird die Immobilie verkauft und mit dem Erlös der Kredit abgelöst, so verlangt die Bank in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung. Diese ist abhängig von der Kreditsumme, der verbleibenden Laufzeit und weiteren Faktoren.
Haben die Eheleute eine zu kurze Zeit in der gemeinsamen Immobilie verbracht, wird zudem unter Umständen eine Spekulationssteuer fällig. Diese kann unterschiedlich ausfallen und im schlimmsten Fall ein Minusgeschäft bedeuten. Ein Immobilienmakler kann Immobilienbesitzern dabei helfen, die richtige Entscheidung zum richtigen Zeitpunkt zu treffen, um unnötige Kosten zu vermeiden.
Immobilie weiterhin nutzen oder übertragen
In einigen Fällen entscheiden sich Paare dazu, die gemeinsame Immobilie nach der Scheidung zu vermieten oder sie an den Partner zu übertragen. Wird die Immobilie vermietet, läuft die Finanzierung weiter und wird durch die Mieteinnahmen bedient. Entscheidet sich ein Partner dazu, die Immobilie allein zu übernehmen, muss er den Partner ausbezahlen und ihn aus dem Darlehensvertrag entlassen. In diesem Fall muss der neue Alleineigentümer der Bank glaubhaft darlegen, dass er den Kredit allein begleichen kann.
Verkauf, Vermietung oder Eigentumsübertragung – ein Immobilienmakler hilft dabei, unnötige Kosten zu vermeiden und die optimale Lösung für die Finanzierung einer Scheidungsimmobilie zu finden.
Benötigen wir für die Vermarktung einen Makler?
Im Immobilienportal anmelden, Informationen eintippen, Fotos hochladen, fertig – so einfach, wie es sich darstellt, ist der Verkauf einer Immobilie leider nicht. Bei jeder Scheidung gibt es individuelle Faktoren zu berücksichtigen, die eine wichtige Rolle spielen.
Marktwert und Verkauf
Eigenheimbesitzer tun sich häufig schwer damit, den Wert ihrer Immobilie einzuschätzen: Entweder setzen sie den Verkaufspreis aus emotionalen Gründen zu hoch an, was potenzielle Käufer abschreckt oder sie wollen die Immobilie schnell verkaufen und machen durch einen zu niedrig geschätzten Wert ein Verlustgeschäft.
Im Falle eines zu hohen Kaufpreises ist das Objekt meist zu lange auf dem Markt; wird der Preis später gesenkt, vermuten Interessenten eine Problemimmobilie, dies geht nicht selten mit einer weiteren Preissenkung einher. Ein zu niedrig angesetzter Verkaufspreis führt hingegen zu einer Flut von Interessenten, die ein Eigentümer neben Vollzeitjob, Alltag und eventuell Kindern kaum bewältigen kann. Nicht nur, dass er beim Verkauf Verlust macht, er opfert auch noch einen Großteil seiner Freizeit in Besichtigungen, Gespräche, Recherchearbeiten usw.
Die rundum Lösung für Sie als Verkäufer
Bei einem Verkauf gibt es viel mehr zu beachten, als einen Käufer zu finden: Die Immobilie braucht einen gültigen Energieausweis, der Kaufvertrag muss rechtskräftig aufgesetzt und notariell beglaubigt werden und vieles mehr. Ein Immobilienmakler nimmt dem Verkäufer nahezu alle Aufgaben ab: Von der Erstellung eines professionellen Exposés, über die Schaltung von Anzeigen bis hin zur Schlüsselabgabe. Sorgfältig, rechtssicher und gewissenhaft.