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Förderprogramm: „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“
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Oktober 3, 2024

Förderprogramm: „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“

Am 1. Oktober 2024 startete das neue Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ (KNN), das die soziale Wohnraumförderung und die energetische Förderung „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) zielgerichtet ergänzt.

Klimaschutz und Bauen gehören zusammen

Im Fokus sind die Begrenzung der Baukosten, die Reduktion von CO2-Emissionen und die Optimierung der Wohnfläche. Damit wird der neue Wohnraum nicht nur bezahlbar, sondern auch klimaangepasst. Dieses Jahr stehen 350 Millionen Euro für das Programm zur Verfügung, im kommenden Jahr weitere 1,65 Milliarden Euro. Klara Geywitz (SPD), Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Mit KNN werden wir zeigen, dass Klimaschutz und Bauen zusammengehen können. […] Damit stabilisieren wir weiter die Bau- und Immobilienbranche, schaffen Wohnraum im unteren und mittleren Preissegment und setzen Innovationen wie die Lebenszyklusanalyse im Wohnungsbau um.“

Förderung und Voraussetzungen

Die Förderung erfolgt mittels zinsverbilligter KfW-Kredite. Der Zinssatz für ein Darlehen mit 35 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung wird zum Start bei rund 2,0 Prozent liegen. Darlehen mit 10 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung gibt es am 1. Oktober 2024 zu einem Zinssatz von rund 1,0 Prozent.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Förderung sind unter anderem die Einhaltung der energetischen Standards Effizienzhaus 55 bzw. Effizienzhaus 40, der Ausschluss von fossilen Brennstoffen und die Einhaltung der Anforderungen an die Treibhausgasemissionen. Die Kostenobergrenze ist nicht statisch. Sie hängt von verschiedenen projektspezifischen Faktoren ab, unter anderem davon, wo gebaut wird, wie geheizt wird, wieviel Heizenergie benötigt wird und vom aktuellen Baupreisindex. Alle wichtigen Informationen und Voraussetzungen finden sich auf der Seite der KfW-Bank (KfW Kredit Nr. 296).

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    26,2 Millionen Menschen leben in Gemeinden mit Mietpreisbremse – das entspricht fast einem Drittel der Bevölkerung. Einer aktuellen Auswertung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) zufolge gilt das Instrument derzeit in 415 Gemeinden in Deutschland. Die Bevölkerungszahlen basieren auf dem Zensus 2022.

    Mietpreisbremse: Wo gilt sie?

    Differenziert nach Bundesländern liegen die meisten Gemeinden mit Mietpreisbremse in Bayern (208), gefolgt von Baden-Württemberg (89 Gemeinden) und Hessen (49 Gemeinden). 44 der 82 Großstädte (ab 100.000 Einwohner) weisen nach BBSR-Angaben eine Mietpreisbremse auf. Darüber hinaus ist sie in 24 mittelgroßen Städten (50.000 bis unter 100.000 Einwohner), 106 kleineren Mittelstädten (20.000 bis unter 50.000 Einwohner), 173 Kleinstädten (5.000 bis unter 20.000 Einwohner) und 68 Gemeinden mit unter 5.000 Einwohnern wirksam.

    In Gebieten mit Mietpreisbremse darf die Miete bei Wiedervermietung von Bestandswohnungen nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen – ausgenommen sind Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurden (Neubauausnahme). Weitere Ausnahmen gelten zum Beispiel für bestimmte Modernisierungsmaßnahmen und unter bestimmten Bedingungen, wenn die Vormiete höher lag.

    Bis auf eine Ausnahme (Stadt Trier) gilt in Gemeinden mit Mietpreisbremse auch eine abgesenkte Kappungsgrenze. Vermieterinnen und Vermieter dürfen demnach die Mieten in bestehenden Mietverträgen innerhalb von drei Jahren um maximal 15 Prozent erhöhen. In Gemeinden ohne abgesenkte Kappungsgrenze dürfen diese Bestandsmieten hingegen um maximal 20 Prozent bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete steigen. 87 Gemeinden liegen im Geltungsbereich einer abgesenkten Kappungsgrenze, haben jedoch keine Mietpreisbremse.

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  • Kerzen im Advent: Schäden verhindern und Versicherungen prüfen

    Ein brennender Adventskranz oder Weihnachtsbaum kann schlimme Schäden in der Wohnung verursachen oder gar zu einem Wohnungsbrand führen. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum informiert, welche Vorkehrungen Wohnungseigentümer und -Eigentümerinnen im Vorfeld treffen sollten und welche Versicherungen im Schadensfall greifen.

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  • Immobilienkauf: 9 von 10 Käufern achten stark auf Energieeffizienzklasse

    Die Energiebilanz einer Immobilie spielt für immer mehr Käufer eine entscheidende Rolle. Laut einer repräsentativen Umfrage von Immowelt achten 9 von 10 Kaufinteressenten (91 Prozent), die in den nächsten 12 Monaten eine Immobilie erwerben möchten, gezielt auf die Energieeffizienz eines Objekts. In 35 Prozent der geplanten Immobilienkäufe ist eine schlechte Energiebilanz sogar ein K.-o.-Kriterium: Interessenten wollen nur Immobilien besichtigen, die energetisch bereits auf einem guten Niveau sind.

    Höhere Ansprüche bei Selbstbezug

    „Die Energieeffizienz hat mittlerweile einen ähnlichen Stellenwert wie die Lage einer Immobilie“, erklärt Piet Derriks, Geschäftsführer von Immowelt. „Käufer möchten hohe Folgekosten durch Sanierungen vermeiden, weshalb unsanierte Immobilien zukünftig schwerer zu verkaufen sein werden.“

    Viele potenzielle Immobilienkäufer würden eine Immobilie mit schlechter Energiebilanz gar nicht erst besichtigen. Je nach Kaufmotiv gibt es jedoch große Unterschiede. Eigennutzer haben höhere Ansprüche: So würden 40 Prozent der Befragten, die eine Immobilie für den Selbstbezug kaufen möchten, Angebote mit unzureichender Energieeffizienz gar nicht erst besichtigen. Investoren sind hingegen weniger strikt: Interessenten, die ein Vermietungsobjekt suchen, geben zu 26 Prozent an, dass sie sanierungsbedürftige Immobilien bei der Suche von vornherein ausschließen würden.

    Energiebilanz wirkt sich auf Preisverhandlungen aus

    41 Prozent der Kaufinteressenten, die in den kommenden 12 Monaten ein Objekt erwerben wollen, würden auch Immobilien mit schlechterer Energieeffizienz in Betracht ziehen. Allerdings würden sie diesen Umstand auch in ihre Kaufentscheidung einfließen lassen und möglicherweise gegen andere Kriterien wie Lage, Schnitt und Größe abwägen. In 14 Prozent der Fälle planen Interessenten, die in den kommenden 12 Monaten kaufen wollen, die Energiebilanz gezielt als Argument in den Verhandlungen zu nutzen. Mit Verweis auf die schlechten Werte und die zu erwartenden Modernisierungskosten planen sie, den finalen Preis zu drücken.

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