!Font Awesome Free 6.5.2 by @fontawesome – https://fontawesome.com License – https://fontawesome.com/license/free Copyright 2024 Fonticons, Inc.
!Font Awesome Pro 6.5.2 by @fontawesome – https://fontawesome.com License – https://fontawesome.com/license (Commercial License) Copyright 2024 Fonticons, Inc.
!Font Awesome Pro 6.5.2 by @fontawesome – https://fontawesome.com License – https://fontawesome.com/license (Commercial License) Copyright 2024 Fonticons, Inc.
Einliegerwohnung: zwei Haushalte unter einem Dach
!Font Awesome Free 6.5.1 by @fontawesome – https://fontawesome.com License – https://fontawesome.com/license/free Copyright 2024 Fonticons, Inc.
Juli 11, 2024

Einliegerwohnung: zwei Haushalte unter einem Dach

Wer in seinem Eigenheim eine Einliegerwohnung schaffen möchte, muss einige Voraussetzungen erfüllen. Welche das sind, erklärt der Verband Privater Bauherren (VPB). Auch bei der Vermietung gibt es einiges zu beachten.

Anforderungen an Einliegerwohnungen

Nicht immer sind es nur wirtschaftliche Gründe, die für die Schaffung einer Einliegerwohnung im eigenen Haus sprechen. Auch Veränderungen der Lebensumstände, wenn etwa ein Elternteil aufgenommen werden soll oder nahe gelegener Wohnraum für eine 24-Stunden-Pflegekraft nötig ist, lassen nicht wenige Hausbesitzer über die Einrichtung einer Einliegerwohnung nachdenken.

Dipl. Ing. Marc Ellinger, Leiter des VPB-Regionalbüros Freiburg-Südbaden, weist darauf hin, dass die Einliegerwohnung sich zwar unter demselben Dach wie der Hauptwohnbereich befindet, aber eine separierte, in sich abgeschlossene Einheit mit hinreichender Tageslichtversorgung bilden muss. Sie verfügt in der Regel über einen eigenen Zugang; darüber hinaus müssen Wände und Decken den üblichen Anforderungen an Schall- und Brandschutz genügen.

Bei Neubauten ist es ratsam, die Voraussetzungen für eine Einliegerwohnung bereits in der Planung zu berücksichtigen – das erleichtert den späteren Umbau enorm. Da die Ausstattung der Einliegerwohnung alle privaten Wohnfunktionen und -abläufe unabhängig vom Vermieterhaushalt gewährleisten muss, braucht es in jedem Fall eine Kochgelegenheit sowie ein Bad mit WC. Ob ein Haus die nötigen baulichen Voraussetzungen für die Einrichtung einer Einliegerwohnung mitbringt, kann am besten ein unabhängiger Bausachverständiger einschätzen. Je nach Bundesland ist auch eine Baugenehmigung erforderlich.

Einliegerwohnung und Mietrecht

Der wichtigste Punkt bei der Vermietung einer Einliegerwohnung ist der eingeschränkte Kündigungsschutz durch den Vermieter. Der Vermieter kann den Mietvertrag ohne Angabe von Gründen kündigen. Die Fristen variieren zwischen drei Monaten bis hin zu einem Jahr, abhängig von der Wohndauer.

Auch bei der Betriebskostenabrechnung gibt es in dieser Konstellation Besonderheiten: So kann der Vermieter zum Beispiel die Heizkosten verbrauchsunabhängig abrechnen. Es genügt eine Abrechnung nach Quadratmetern. Für den Vermieter ergeben sich zudem steuerliche Vorteile: So kann er unter Umständen die Einliegerwohnung anteilig über die AfA abschreiben und – bei Fremdfinanzierung – Zinskosten steuerlich geltend machen.

Ähnliche Artikel

  • Nicht mehr verfügbar: Begehrte Wohnlage in Erkrath: Bungalow mit idyllischem Garten

    Das Angebot zu dieser Immobilie ist nicht mehr verfügbar, da diese bereits vermarktet wurde. Entdecken Sie weitere spannende Angebote und aktuelle Immobilien auf unserer Webseite.
    Mehr erfahren
    !Font Awesome Free 6.5.1 by @fontawesome – https://fontawesome.com License – https://fontawesome.com/license/free Copyright 2024 Fonticons, Inc.
  • Heizkostenabrechnungen: Fast jeder Zweite muss nachzahlen

    Wie der der Energiedienstleister Ista mitteilt, muss für das Jahr 2023 fast jeder Zweite (46 Prozent) nachzahlen, weil die tatsächlichen Heizkosten für das Jahr 2023 höher ausfielen als die dafür geleisteten Vorauszahlungen, während 43 Prozent eine Rückzahlung erhalten. Allerdings haben laut Umfrage 47 Prozent der Mieter bisher noch gar keine Heizkostenabrechnung für das vergangene Jahr erhalten.  Die Zahlen entnimmt Ista einer repräsentativen Bevölkerungsumfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov.

    Heizkosten 2023 auf hohem Niveau

    Indes zeigt eine aktuelle Analyse der von ista bislang durchgeführten 800.000 Heizkostenabrechnungen des Jahres 2023, dass die Heizkosten bereits in diesem Abrechnungszeitraum auf hohem Niveau liegen. 2024 könnte es noch einmal teurer werden. „Schon für 2023 lässt unsere Analyse der bereits vorliegenden Abrechnungen auf ein hohes Niveau bei den Heizkosten schließen. In den Erwartungen der Verbraucher spiegelt sich das jedoch kaum wider – knapp zwei Drittel wollen nun, zu Beginn der neuen Heizperiode, weiter heizen, wie zuvor. Für viele kommt die Heizkostenabrechnung offenbar zu spät und reicht allein nicht aus. Wir brauchen mehr Transparenz, damit die Verbraucher ihr Verhalten rechtzeitig anpassen können“, sagt ista CEO Hagen Lessing.

    Nur noch weniger als ein Drittel der Mieter in Deutschland will laut Befragung sparsamer heizen als zuvor. Zum Vergleich: Bei einer vorherigen Bevölkerungsumfrage Anfang 2023 – also nachdem die Energiepreise nach der Energiekrise wieder gesunken waren – gaben noch knapp zwei Drittel an, die Thermostate herunterdrehen zu wollen. Die Umfrage zeigt auch, dass mehr von denjenigen Mietern, die bereits ihre Nebenkostenabrechnung erhalten haben, sparsamer heizen wollen (35 Prozent), als diejenigen, die noch auf ihre Abrechnung warten (27 Prozent).

    Bereits 800.000 Heizkostenabrechnungen analysiert

    Für eine 70 Quadratmeter große Wohnung mit Erdgasheizung oder Fernwärme muss nach den Analysen von ista mit Heizkosten von mehr als 800 Euro für das Jahr 2023 gerechnet werden. Bei Ölheizungen werden sogar rund 1.100 Euro fällig. Das ergab eine aktuelle Analyse der bereits durchgeführten 800.000 Heizkostenabrechnungen von ista. Mit 63 Prozent will die Mehrheit der Mieter in der beginnenden Heizperiode jedoch genauso weiter heizen, wie sie es bisher getan hat. Angesichts der mittlerweile ausgelaufenen Preisbremsen und der Mehrwertsteuersenkung dürfte das nun in vielen Fällen aber deutlich teurer werden. Hinzu kommen die jährlich steigenden CO2-Preise.

    Mehr erfahren
    !Font Awesome Free 6.5.1 by @fontawesome – https://fontawesome.com License – https://fontawesome.com/license/free Copyright 2024 Fonticons, Inc.
  • Bundesrat beschließt Erleichterungen für Balkonkraftwerke

    Nach dem Bundestag billigte nun auch der Bundesrat die Gesetzesänderungen zu Balkonkraftwerken. Demnach dürfen Vermieter und Eigentümergemeinschaften ihre Zustimmung für das Anbringen nicht mehr ohne triftigen Grund verweigern. Es gibt jedoch auch Ausnahmen.

    Balkonkraftwerke sind privilegierte Vorhaben

    Mit der Gesetzesänderung zählen Steckersolaranlagen – auch bekannt als Balkonkraftwerke – zu den sogenannten privilegierten Vorhaben. Genau wie bisher schon bei baulichen Veränderungen, die zum Beispiel benötigte Barrierefreiheit schaffen oder dem Laden von Elektrofahrzeugen dienen, können Eigentümergemeinschaften den Einbau von Steckersolaranlagen zur Stromerzeugung nicht mehr ohne triftigen Grund verweigern. Zwar konnten Eigentümer und Eigentümerinnen bereits bisher mit Zustimmung der Eigentümergemeinschaft ein Balkonkraftwerk installieren. Diese Zustimmung zu erhalten habe sich jedoch oft als schwierig erwiesen, heißt es in der Gesetzesbegründung.

    Gleichermaßen haben Mieterinnen und Mieter nun einen Anspruch auf die Erlaubnis des Vermieters zur Installation einer Steckersolaranlage. Ausnahmen gibt es zum Beispiel bei Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen.

    Balkonkraftwerk: so funktioniert’s

    Balkonkraftwerke bestehen in der Regel aus zwei bis drei Solarmodulen und einem Wechselrichter. Der Wechselrichter wandelt den erzeugten Solarstrom in normalen Haushaltsstrom um. Das Solarmodul wird z. B. am Balkongeländer befestigt und angeschlossen. Sobald das Modul Strom erzeugt, läuft der Stromzähler langsamer, denn die im Haushalt angeschlossenen Geräte nutzen zuerst den Solarstrom, bevor sie wieder auf Strom aus dem öffentlichen Netz angewiesen sind.

    Aktuell ist die Einspeiseleistung von Balkonkraftwerken nach deutschem Recht auf maximal 800 Watt begrenzt. Die Anmeldung eines Balkonkraftwerks ist gesetzlich vorgeschrieben – wurde jedoch im Rahmen des Solarpakets im April 2024 stark vereinfacht und erfordert nur noch wenige Daten. Eine Anmeldung beim Netzbetreiber ist nicht mehr notwendig.

    Mehr erfahren
    !Font Awesome Free 6.5.1 by @fontawesome – https://fontawesome.com License – https://fontawesome.com/license/free Copyright 2024 Fonticons, Inc.