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Neue Immobilie: Charmante 2-Zimmer-Wohnung mit Galerie und Süd-Balkon
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Oktober 8, 2024

Neue Immobilie: Charmante 2-Zimmer-Wohnung mit Galerie und Süd-Balkon

Erleben Sie modernen Wohnkomfort in einer attraktiven Wohnanlage direkt am Hochdahler Markt! Diese ansprechende 2-Zimmer-Wohnung begeistert mit einer einladenden Atmosphäre und durchdachtem Raumkonzept. Beim Betreten der Wohnung werden Sie von einer großzügigen Diele empfangen, die direkten Zugang zu allen wichtigen Bereichen bietet. Das Badezimmer ist mit einer Wanne ausgestattet und verfügt über Anschlüsse für Ihre Waschmaschine. Der lichtdurchflutete Wohnbereich lädt zur individuellen Gestaltung ein und geht nahtlos in die moderne Küche über. Diese ist komplett ausgestattet und besticht durch ein…

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    Nach dem Bundestag billigte nun auch der Bundesrat die Gesetzesänderungen zu Balkonkraftwerken. Demnach dürfen Vermieter und Eigentümergemeinschaften ihre Zustimmung für das Anbringen nicht mehr ohne triftigen Grund verweigern. Es gibt jedoch auch Ausnahmen.

    Balkonkraftwerke sind privilegierte Vorhaben

    Mit der Gesetzesänderung zählen Steckersolaranlagen – auch bekannt als Balkonkraftwerke – zu den sogenannten privilegierten Vorhaben. Genau wie bisher schon bei baulichen Veränderungen, die zum Beispiel benötigte Barrierefreiheit schaffen oder dem Laden von Elektrofahrzeugen dienen, können Eigentümergemeinschaften den Einbau von Steckersolaranlagen zur Stromerzeugung nicht mehr ohne triftigen Grund verweigern. Zwar konnten Eigentümer und Eigentümerinnen bereits bisher mit Zustimmung der Eigentümergemeinschaft ein Balkonkraftwerk installieren. Diese Zustimmung zu erhalten habe sich jedoch oft als schwierig erwiesen, heißt es in der Gesetzesbegründung.

    Gleichermaßen haben Mieterinnen und Mieter nun einen Anspruch auf die Erlaubnis des Vermieters zur Installation einer Steckersolaranlage. Ausnahmen gibt es zum Beispiel bei Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen.

    Balkonkraftwerk: so funktioniert’s

    Balkonkraftwerke bestehen in der Regel aus zwei bis drei Solarmodulen und einem Wechselrichter. Der Wechselrichter wandelt den erzeugten Solarstrom in normalen Haushaltsstrom um. Das Solarmodul wird z. B. am Balkongeländer befestigt und angeschlossen. Sobald das Modul Strom erzeugt, läuft der Stromzähler langsamer, denn die im Haushalt angeschlossenen Geräte nutzen zuerst den Solarstrom, bevor sie wieder auf Strom aus dem öffentlichen Netz angewiesen sind.

    Aktuell ist die Einspeiseleistung von Balkonkraftwerken nach deutschem Recht auf maximal 800 Watt begrenzt. Die Anmeldung eines Balkonkraftwerks ist gesetzlich vorgeschrieben – wurde jedoch im Rahmen des Solarpakets im April 2024 stark vereinfacht und erfordert nur noch wenige Daten. Eine Anmeldung beim Netzbetreiber ist nicht mehr notwendig.

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    Diese frisch renovierte Erdgeschosswohnung bietet Ihnen auf etwa 120 m² Wohnfläche ein stilvolles und modernes Zuhause mit hochwertiger Ausstattung. Bereits beim Betreten werden Sie von einer hellen, großzügigen Diele empfangen, die alle Räume elegant miteinander verbindet und sofort ein Gefühl von Weite und Licht vermittelt. Die Wohnung bietet ein ruhiges Schlafzimmer sowie ein helles Kinderzimmer, beide mit großen Fenstern, die viel Tageslicht hereinlassen. Die individuell gestaltbare Küche bietet direkten Zugang zur großzügigen Terrasse. Von hier aus gelangen Sie in den… Jetzt Exposé ansehen
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  • Förderprogramm: „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“

    Am 1. Oktober 2024 startete das neue Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ (KNN), das die soziale Wohnraumförderung und die energetische Förderung „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) zielgerichtet ergänzt.

    Klimaschutz und Bauen gehören zusammen

    Im Fokus sind die Begrenzung der Baukosten, die Reduktion von CO2-Emissionen und die Optimierung der Wohnfläche. Damit wird der neue Wohnraum nicht nur bezahlbar, sondern auch klimaangepasst. Dieses Jahr stehen 350 Millionen Euro für das Programm zur Verfügung, im kommenden Jahr weitere 1,65 Milliarden Euro. Klara Geywitz (SPD), Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Mit KNN werden wir zeigen, dass Klimaschutz und Bauen zusammengehen können. […] Damit stabilisieren wir weiter die Bau- und Immobilienbranche, schaffen Wohnraum im unteren und mittleren Preissegment und setzen Innovationen wie die Lebenszyklusanalyse im Wohnungsbau um.“

    Förderung und Voraussetzungen

    Die Förderung erfolgt mittels zinsverbilligter KfW-Kredite. Der Zinssatz für ein Darlehen mit 35 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung wird zum Start bei rund 2,0 Prozent liegen. Darlehen mit 10 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung gibt es am 1. Oktober 2024 zu einem Zinssatz von rund 1,0 Prozent.

    Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Förderung sind unter anderem die Einhaltung der energetischen Standards Effizienzhaus 55 bzw. Effizienzhaus 40, der Ausschluss von fossilen Brennstoffen und die Einhaltung der Anforderungen an die Treibhausgasemissionen. Die Kostenobergrenze ist nicht statisch. Sie hängt von verschiedenen projektspezifischen Faktoren ab, unter anderem davon, wo gebaut wird, wie geheizt wird, wieviel Heizenergie benötigt wird und vom aktuellen Baupreisindex. Alle wichtigen Informationen und Voraussetzungen finden sich auf der Seite der KfW-Bank (KfW Kredit Nr. 296).

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